AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Haftung von Nizzu für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen.
Für von Nizzu verschuldete Schäden und Aufwendungen gilt Folgendes:
Die Haftung für Schäden und Aufwendungen (nachfolgend „Schäden“) aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, welche bei Durchführung einer täglichen Datensicherung ausgeschlossen werden können, ist ausgeschlossen.

Bei leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner leitenden Angestellten sowie einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen von Nizzu haftet diese nur bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für von Nizzu zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden, den Verlust des Lebens sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von von Nizzu abgegebener Beschaffenheitsgarantien. Soweit die Haftung von Nizzu ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von Nizzu zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten von Nizzu sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von von Nizzu abgegebenen Beschaffenheitsgarantien. In dem im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dabei dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in Berlin.

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen, bedürfen der Schriftform und werden verbindlich, sobald sie von den Vertragspartnern unterzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformvorbehalt kann nur durch eine schriftlich abgefasste, von beiden Vertragsparteien unterschriebene Vereinbarung aufgehoben werden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Copyright © 2018 Nizzu Artist & Relation GmbH | Alle Rechte vorbehalten.